Die Covid-19-Pandemie und die dazugehörige bundesrätliche Covid-19-Verordnung 2 wirken sich auch auf unsere geplanten Jahresversammlungen aus. Der Vorstand der SRG Zürich Schaffhausen hat an seiner Sitzung vom 31. März 2020 entschieden, die Sektionsversammlungen aller vier Sektionen sowie die Generalversammlung 2020 der Genossenschaft gemäss der genannten Verordnung schriftlich durchzuführen.