SRG-Trägerschaft genehmigt Umnutzung des Areals Radiostudio Brunnenhof in Zürich

Die Mitglieder der Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ)*, Teil der SRG-Trägerschaft, haben die Umnutzung des Areals Radiostudio Brunnenhof in einer Urabstimmung mit klarer Mehrheit gutgeheissen. Der Entscheid macht es möglich, dass die Stadt Zürich das Areal übernimmt und zu einem Sekundarschulhaus mit Zentrum für Musikunterricht umgestaltet. Ebenso kann der bestehende Baurechtsvertrag mit dem Medienhaus SRG, dem heutigen Eigentümer der Studiogebäude, vorzeitig aufgehoben werden. Für die Genossenschaft RFZ selbst bedeutet der Beschluss eine entscheidende Weichenstellung für ihre finanzielle Zukunft.

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) wird im Lauf des Jahres 2022 das traditionsreiche Radiostudio Brunnenhof in Zürich Unterstrass nicht mehr benötigen. Die Redaktionen sollen die neu errichtete «Radio Hall» im Leutschenbach-Areal in Zürich Seebach beziehen. Eigentümerin der Studiogebäude ist das Medienhaus SRG, während das Grundstück seit langer Zeit der Genossenschaft RFZ gehört. Deshalb ersuchte die SRG die RFZ um eine vorzeitige Aufhebung des bestehenden Baurechts.

Die Baurechtszinsen der SRG sind heute die wichtigste Einnahmequelle der RFZ, um ihren Genossenschaftszweck zu erfüllen. Die RFZ suchte deshalb für das Brunnenhof-Areal nach einem neuen Baurechtspartner. Mit der Stadt Zürich fand sie eine finanziell solide Baurechtsnehmerin, die das Areal für ein Sekundarschulhaus mit Zentrum für Musikunterricht umgestalten will. Die Vereinbarung zur Aufhebung des Baurechts der SRG und der neue Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich wurden schon am 22. Dezember 2020 im Notariat Zürich Unterstrass öffentlich beurkundet, vorbehältlich u.a. der Zustimmung durch die RFZ-Genossenschaftsmitglieder, die nun erfolgt ist.

Gutgeheissen wurden die beiden Anträge mit 97.9% Ja (Aufhebung des Baurechts der SRG) bzw. mit 97.3% Ja (Vergabe eines neuen Baurechts an die Stadt Zürich). Der Vorstand der RFZ ist erfreut über die klare Zustimmung zu beiden Anträgen. Sie bedeutet für die RFZ einen entscheidenden Schritt zur Sicherstellung ihrer langfristigen Finanzierung, die durch die Baurechtszinsen der Stadt Zürich gewährleistet werden soll. Bei der Stadt muss abschliessend die Stimmbevölkerung über das Schulhausprojekt befinden; die Abstimmung ist für Frühling 2022 geplant.

*Im Handelsregister des Kantons Zürich unter dieser Bezeichnung eingetragene Genossenschaft. Sie tritt auch unter der Geschäftsbezeichnung SRG Zürich Schaffhausen oder der Kurzbezeichnung RFZ auf.

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