Meilenstein im Brunnenhof-Projekt erreicht

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Radiostudio Brunnenhof / (c) SRF Ueli Christoffel

Die Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ)* hat am 22. Dezember 2020 auf dem Notariat Zürich Unterstrass zwei wichtige Vertragsdokumente beurkundet: zum einen mit der SRG die Aufhebungsvereinbarung zum Baurecht für das Radiostudio Brunnenhof, zum anderen den neuen Baurechtsvertrag mit der Stadt Zürich, welche das Radiostudio-Areal übernehmen und zu einer Sekundarschule umgestalten will. Vorerst ist dies nur ein administrativer Akt. Damit diese Verträge in Kraft gesetzt werden können, braucht es die Zustimmung diverser Gremien, von den RFZ-Mitgliedern über den SRG-Verwaltungsrat bis zum Parlament und schliesslich zur Stimmbevölkerung der Stadt Zürich.

Die von der RFZ vorgesehene schriftliche Abstimmung (Urabstimmung) kann nun auf Basis der beurkundeten Vertragsdokumente durchgeführt werden. Sie ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Der Vorstand der RFZ ist dabei, Unterlagen für die Abstimmung vorzubereiten. Er wird die Genossenschaftsmitglieder zur gegebenen Zeit ausführlich informieren und dokumentieren.

Hintergrundinformationen zum Brunnenhof-Projekt finden Sie in den untenstehenden Artikeln.

*Bezeichnung im Handelsregister: Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ); Geschäftsbezeichnung: SRG Zürich Schaffhausen. In den Verhandlungen mit dem Medienhaus SRG und der Stadt Zürich wird in der Regel die Kurzbezeichnung RFZ verwendet, um die Unterscheidung zur SRG SSR auf lesefreundliche Weise zu gewährleisten.

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