Radiostudio Brunnenhof: künftige Nutzung konkretisiert sich

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(c) SRF/Oskar Alessio

Die Stadt Zürich will ihre Planung für ein Sekundarschulhaus Brunnenhof vorantreiben. Wie Ende Juni bekanntgegeben, möchte sie das Brunnenhof-Areal übernehmen und zum Schulraum umgestalten. Zusätzlich zur Sekundarschule ist ein Zentrum der Musikschule Konservatorium Zürich vorgesehen. Der Stadtrat beantragt nun dem Parlament (Gemeinderat) einen Projektierungskredit und informierte am 16. September 2020 über die vorgesehenen Bauetappen. Für die neue Nutzung der Gebäude ist die Zustimmung der Genossenschafterinnen und -Genossenschafter der SRG Zürich Schaffhausen (kurz: RFZ*) erforderlich, der das Grundstück gehört. Der RFZ-Vorstand sieht vor, im vierten Quartal 2020 eine schriftliche Abstimmung (Urabstimmung) durchzuführen.

Bekanntlich wird Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) im Lauf des Jahres 2022 das Radiostudio Brunnenhof in Zürich Unterstrass nicht mehr benötigen. Die Redaktionen sollen die neu errichtete «Radio Hall» auf dem heutigen TV-Areal Leutschenbach in Zürich Seebach beziehen. Deshalb ersuchte die SRG, der die Studiogebäude gehören, im Frühjahr 2018 die RFZ um eine vorzeitige Aufhebung des bestehenden Baurechtsvertrags. Der Vorstand der RFZ will die geräumigen, gut gelegenen Bauten wieder im Baurecht abgeben und suchte daher einen neuen Nutzer. Mit der Stadt Zürich fand sich eine Interessentin, welche − wie die SRG − einen Service public erbringt und die das Areal einer neuen Nutzung zuführen will.

Nächste Schritte bei der RFZ: erste Informationen zum Genehmigungsverfahren

Der Vorstand der RFZ ist in fortgeschrittenen Verhandlungen, einerseits mit der SRG zur vorzeitigen Aufhebung des Baurechtsvertrags, andererseits mit der Stadt Zürich. Das gesamte Vorhaben ist für die RFZ von grosser Bedeutung. Der Vorstand sieht vor, im vierten Quartal den RFZ-Genossenschaftsmitgliedern dessen Genehmigung zu beantragen. Geplant ist eine schriftliche Abstimmung (Urabstimmung). Sobald die erforderlichen Vertragsdokumente bereit sind, wird der Vorstand ausführliche Informationen bereitstellen.

Wie bei der schriftlichen Generalversammlung im Frühjahr 2020 unter Corona-Bedingungen erprobt, wird das Abstimmungsmaterial den Mitgliedern mindestens drei Wochen vor dem Stichtag der Auszählung mit Antwortcouvert zugestellt. In diesem Zeitraum werden die Mitglieder dem Vorstand Fragen stellen können. Der Vorstand wird ein geeignetes, den schwierigen Umständen angepasstes Verfahren für die Einreichung von Fragen und deren Beantwortung organisieren. Von Präsenzveranstaltungen wird die RFZ voraussichtlich absehen: Leider verunmöglichen die pandemiebedingten Einschränkungen eine lebhafte, unkomplizierte Debatte im Saal ebenso wie die allseits beliebten Apéros mit informellem Austausch.

Zusätzlich zur Zustimmung der RFZ-Mitglieder erfordert die Umnutzung des Brunnenhof-Areals weitere, umfangreiche Planungsarbeiten, Bewilligungsverfahren und abschliessende Genehmigungen durch übergeordnete Gremien. Bei der Stadt Zürich muss abschliessend die Stimmbevölkerung über das Projekt befinden, dies voraussichtlich im Frühling 2022.

*Bezeichnung im Handelsregister: Radio- und Fernsehgenossenschaft Zürich Schaffhausen (RFZ); Geschäftsbezeichnung: SRG Zürich Schaffhausen. In den Verhandlungen mit dem Medienhaus SRG und der Stadt Zürich wird in der Regel die Kurzbezeichnung RFZ verwendet, um die Unterscheidung zur SRG SSR auf lesefreundliche Weise zu gewährleisten.

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