Sektionsversammlungen und Generalversammlung 2020: schriftliche Durchführung

Geschätzte Mitglieder

Die Covid-19-Pandemie und die dazugehörige bundesrätliche Covid-19-Verordnung 2 wirken sich auch auf unsere geplanten Jahresversammlungen aus. Der Vorstand der SRG Zürich Schaffhausen hat an seiner Sitzung vom 31. März 2020 entschieden, die Sektionsversammlungen aller vier Sektionen sowie die Generalversammlung 2020 der Genossenschaft gemäss der genannten Verordnung schriftlich durchzuführen.

Die Unterlagen werden wir Ihnen Ende April per Post zustellen. Dazu gehören Erläuterungen zu den Traktanden und zum Ablauf, Abstimmungsformulare sowie ein frankiertes Antwortcouvert. Ergänzende Informationen werden wir auf unserer Website veröffentlichen. Sie haben anschliessend bis zum 19. Mai Zeit, um Ihre Abstimmungsformulare zurückzusenden.

Sollten Sie nach Erhalt der Unterlagen Fragen zu den Traktanden oder zum Vorgehen haben, nimmt die Geschäftsstelle diese gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Wir bedauern es sehr, dass wir unsere Jahresversammlungen ohne Ihre Anwesenheit durchführen müssen. Ihnen danken wir jetzt schon für Ihre Mitwirkung, und wir bitten Sie um Verständnis für dieses ausserordentliche Vorgehen.

Freundliche Grüsse

Barbara Meili
Präsidentin

und

Cathérine Engel
Leiterin der Geschäftsstelle

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