Gerichtberichterstattung
Zwischen Sensationslust und legitimem Informationsinteresse
Dass die Justiz öffentlich sein muss, ist ein rechtsstaatliches Prinzip. Ziel der Gerichtsöffentlichkeit ist es, den Prozessparteien eine faire Behandlung und ein gerechtes Verfahren zu gewährleisten und anstelle von Geheimjustiz Transparenz zu schaffen. Medienschaffenden kommt bei der Gerichtsberichterstattung eine Brückenfunktion zwischen Justiz und Öffentlichkeit zu: Ihre Berichterstattung macht die Vorgänge im Gerichtssaal einem breiten Publikum zugänglich und ermöglicht so eine gewisse Kontrolle der richterlichen Tätigkeit.
Medienschaffende erfahren im Rahmen der Gerichtsberichterstattung Intimes und Privates der Prozessparteien. Sie machen Foto- und Filmaufnahmen und twittern über die Gerichtsverhandlung. Zum Schutz der Beschuldigten, Zeugen und Opfer setzt das Recht aber Grenzen. Wie können Öffentlichkeitsprinzip, Persönlichkeitsrechte und der Schutz eines geordneten Gerichtsverfahrens dennoch gewahrt bleiben?
Im Kurs berichtet Maurice Velati anhand des Prozesses im Vierfachmord von Rupperswil von der Verantwortung der Medienschaffenden.
Referent/in:
Barbara Lehmann, lic. iur., Rechtsanwältin, SRF Rechtsdienst, Mitglied Bildungskommission
Einführung und rechtlicher Hintergrund der Gerichtsöffentlichkeit
Maurice Velati, Leiter Regionaljournal AG SO
Kursort:
Fernsehstudio Leutschenbach
Fernsehstrasse 1-4
8052 Zürich
Kurskosten:
CHF 30.00 für Mitglieder
CHF 40.00 für Nichtmitglieder (sofern Platz vorhanden)
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl limitiert ist.
Wir freuen uns auf Sie!
Bildquelle: Maurice Velati
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