Die Pandemie verunmöglicht schon zum zweiten Mal die gewohnte Durchführung der Generalversammlung der SRG Zürich Schaffhausen. Wie im März bekanntgegeben, wird sie unter der Covid-Verordnung 3 des Bundesrats brieflich durchgeführt. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt in der zweiten Hälfte Mai. Die Resultate werden maschinell erhoben und am 22. Juni an einer so genannten «Rest-Versammlung», ohne Anwesenheit der Mitglieder, protokolliert.
Der Vorstand bedauert diese Umstände sehr und hofft, dass die epidemiologische Entwicklung bald wieder grössere Präsenzveranstaltungen erlaubt.